Ratgeber · Aktualisiert am 31. Oktober 2026
Klimabonus 2026: Förderung für die Dämmung Ihres Hauses
Wer eine Fassade von 120 m² mit Steinwolle dämmt, kann bis zu 8 400 € staatliche Förderung erhalten. Hier erfahren Sie ganz einfach, wie der Klimabonus 2026 funktioniert und was Sie tun müssen, um davon zu profitieren.
Wer kann davon profitieren?
Jeder Eigentümer, der die Energieeffizienz seiner Wohnung oder seines Hauses in Luxemburg verbessert: Privatperson, Miteigentümergemeinschaft oder Gesellschaft. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, gerechnet ab der Erteilung der Baugenehmigung.
Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Unternehmen ausgeführt oder von einem zugelassenen Energieberater begleitet werden. Jedes Bauteil (Fassade, Dach, Fenster …) wird nur ein einziges Mal gefördert.
Zwei Wege zur Förderung
- Ein einzelnes Bauteil, ohne Energieberatung: Sie dämmen zum Beispiel die Fassade oder das Dach. Das ist der häufigste Fall.
- Mit Energieberatung: Ein Energieberater bewertet das ganze Haus und schlägt ein Maßnahmenpaket vor, mit dem sich eine oder mehrere Energieeffizienzklassen gewinnen lassen. Die Beratung selbst wird gefördert: 2 000 € für ein Haus, wenn der Antrag auf Grundsatzgenehmigung spätestens am 30. Juni 2027 gestellt wird (danach 1 700 €).
Wie viel für eine Dämmung mit Steinwolle?
Die Förderung wird pro gedämmtem Quadratmeter berechnet. Steinwolle zählt zu den mineralischen Dämmstoffen. Der Betrag hängt von der erreichten Leistung ab (Leistungsstandard bzw. Performance-Standard III, II oder I, wobei Standard I der anspruchsvollste ist).
| Gedämmtes Bauteil (mineralischer Dämmstoff) | Standard III | Standard II | Standard I |
|---|---|---|---|
| Außenwand, Dach, Decke gegen Außenluft | 60 (70) €/m² | 70 (80) €/m² | 85 (100) €/m² |
| Kellerdecke, Wand gegen Erdreich oder unbeheizten Bereich | 25 (30) €/m² | 35 (40) €/m² | 50 (60) €/m² |
| Fenster und Fenstertüren | — | 70 (80) €/m² | — |
In Klammern: der erhöhte Betrag, wenn der Antrag auf Grundsatzgenehmigung spätestens am 30. Juni 2027 gestellt und die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2030 ausgestellt wird. Mineralische Dämmstoffe mit mehr als 50 % recycelten Materialien bringen zusätzlich 15 €/m².
Bei einer von außen gedämmten Wand beträgt die Mindestdämmstärke 15 cm (bei einem Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK). Beim Dach sind es 20 cm.
Und Polystyrol?
Bei Außenwänden und Dächern werden fossile Dämmstoffe (Polystyrol, Polyurethan …) nur gefördert, wenn sie zu mehr als 50 % aus recycelten Materialien bestehen. Das ist einer der Gründe, warum wir Fassaden mit Steinwolle dämmen – mit nur einer Reihe spezieller Sockeldämmung am Wandfuß, im Kontakt mit dem Erdreich, wo diese Art von Dämmstoff weiterhin zulässig ist.
Die Fenster
Der Austausch der Fenster wird gefördert (70 €/m², mit Erhöhung 80 €/m²), bei einer Verglasung mit Ug ≤ 0,6 W/m²K, sofern die Wand bereits ausreichend gedämmt ist (U-Wert ≤ 0,85 W/m²K) oder das Haus über eine kontrollierte Wohnraumlüftung verfügt. Ziel ist es, Kondenswasser und Schimmel zu vermeiden. Wenn Sie einen beheizten Dachboden dämmen, müssen Dachfenster, die älter als 10 Jahre sind, gleichzeitig ersetzt werden.
Die wichtigsten Termine
- Vor den Arbeiten: Antrag auf Grundsatzgenehmigung.
- Bis zum 30. Juni 2027: erhöhte Beträge, wenn die Grundsatzgenehmigung bis dahin beantragt wird.
- Ab dem 1. Januar 2027: Möglichkeit der Vorfinanzierung – die Förderung wird direkt von einem Unternehmen, das im Register der zwischengeschalteten Antragsteller eingetragen ist, von der Rechnung abgezogen.
- Nach den Arbeiten: Antrag auf Zuschuss innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Was wir für Sie tun
Bei der kostenlosen Vor-Ort-Beratung messen wir die Flächen aus, schlagen Ihnen eine Dämmstärke vor, die die Anforderungen des Klimabonus erfüllt, und erstellen Ihnen ein Angebot mit einer Position pro Bauteil, wie es die Verwaltung verlangt. Anschließend liefern wir die technischen Datenblätter der eingebauten Dämmstoffe und Fenster.
Für eine unabhängige und kostenlose Beratung können Sie sich auch an die Klima-Agence unter 8002 11 90 wenden.
Quellen: die französischsprachigen Seiten von guichet.lu, Klimabonus 2026 – energetische Sanierung und Sanierung eines einzelnen Bauteils, aktualisiert am 10. und 11. August 2026, abgerufen am 31. Oktober 2026. Beträge und Bedingungen können sich ändern: Maßgeblich sind allein die Angaben der Verwaltung.